Laut Corona-Schulinformation 2022-003 gilt:
Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 tritt eine geänderte Schulen-Coronaverordnung in Kraft. Danach wird die Testfrequenz auf drei Testungen pro Woche festgelegt. Diese Regelung soll zunächst bis Mitte März bestehen bleiben.
Wie bereits angekündigt, gilt die Testpflicht außerdem ab sofort für alle Personen in Schulen, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass auch alle Geimpften, Genesenen und Geboosterten somit wieder der Testpflicht in Schule unterliegen. Dieser können Sie wieder auf die drei bekannten Arten nachkommen:
- Teilnahme an der Testung in der Schule (Montag, Mittwoch, Freitag)
- Zertifikat von dritter Stelle (z. B. Testzentrum)
- Selbstauskunft (PDF) durch einen Erziehungsberechtigten (oder die volljährige Person)
Diese Nachweise gelten jeweils für den Tag der Durchführung des Tests und den Folgetag. Danach ist ein neuer Nachweis erforderlich.
Achtung: Aufgrund des erhöhten Testaufkommens, auch durch tägliche Testungen in Klassen mit Covid-Verdachtsfällen, können wir momentan keine Selbsttests für den Gebrauch zuhause mitgeben.
Auf der Homepage des Landeselternbeirates Schleswig-Holstein werden Ihnen freundlicherweise die Corona-Schulinformationen zum Download zur Verfügung gestellt: https://leb-gems-sh.de/ (Externer Link!)