Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

derzeitige Anstieg an Infektionen mit dem „Corona-Virus“ stellt besondere Herausforderungen an das medizinische und in der Pflege tätige Personal und diese Belastung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen steigen.

Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit einer Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in den bisher genannten „kritischen Infrastrukturen“ und vor allem im medizinischen Bereich arbeiten, auf die Osterferien, d.h. bis zum 19. April 2020, ausgedehnt.

Das heißt ab sofort, dass Kinder von folgenden Berufsgruppen ein Anrecht auf Betreuung haben, wenn beide dort tätig sind oder jemand alleinerziehend in diesem Bereich arbeitet:

  • Energieversorgung
  • Lebensmittelhandel und Drogeriemarkt
  • Zulieferung, Transport, Logistik
  • Finanzen
  • Information und Telekommunikation
  • Medien- und Krisenkommunikation
  • Wasser und Entsorgung
  • Staat und Verwaltung, Polizei, Justiz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Veterinärwesen und Küstenschutz
  • Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Pädagogen, ggf. Erzieherinnen und Erzieher

Eine besondere Regelung gilt für medizinisch-pflegerisches Personal: Hier reicht es aus, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. ambulant arbeitet.

Weiterhin gilt: Eltern müssen ihre Kinder bei der Schule anmelden und einen Nachweis über ihre besonders benötigte Berufstätigkeit erbringen. Die Betreuung findet zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr statt und dies in räumlich gebotenem Abstand zwischen den Kindern und den Betreuungspersonen. Es findet keine Form eines Unterrichtes statt.

Da sich die kritische Zeit auch in die Osterferien hinein erstrecken wird, wird diese Form der Notbetreuung bis zum 19. April 2020 angeboten.

Dafür melden Eltern bis zum Donnerstag, dem 26. März 2020 ihren Bedarf per e-mail unter betreuungsangebot@tjg-kiel.de an.

Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Durchhaltvermögen!

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Jörg Thomas, Schulleiter