Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
eine Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in den „kritischen Infrastrukturen“ und vor allem im medizinischen Bereich arbeiten, wird in den Osterferien, d.h. bis zum 19. April 2020, zwischen 8 Uhr und 13 Uhr an den Werktagen angeboten.
Das heißt, dass Kinder folgender Berufsgruppen ein Anrecht auf Betreuung haben, wenn beide dort tätig sind oder jemand alleinerziehend in diesem Bereich arbeitet:
- Energieversorgung
- Lebensmittelhandel und Drogeriemarkt
- Zulieferung, Transport, Logistik
- Finanzen
- Information und Telekommunikation
- Medien- und Krisenkommunikation
- Wasser und Entsorgung
- Staat und Verwaltung, Polizei, Justiz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Veterinärwesen und Küstenschutz
- Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Pädagogen, ggf. Erzieherinnen und Erzieher
Eine besondere Regelung gilt für medizinisch-pflegerisches Personal: Hier reicht es aus, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung bzw. ambulant arbeitet.
Eltern müssen ihre Kinder bei der Schule per E-Mail bis 15 Uhr am Vortag unter betreuungsangebot@tjg-kiel.de anmelden und einen schriftlichen Nachweis vom Arbeitgeber über ihre besonders benötigte Berufstätigkeit erbringen.
Die Betreuung findet zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr statt und dies in räumlich gebotenem Abstand zwischen den Kindern und den Betreuungspersonen. Es findet keine Form eines Unterrichtes statt.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Durchhaltvermögen!
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jörg Thomas, Schulleiter