Liebe Schulgemeinschaft,
laut Erlass zur Beurlaubung vom 01.03.2021 können Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 8. bis 31. März 2021 ohne weitere Begründung beurlaubt werden.
Die Beurlaubung erfolgt schriftlich oder per Mail über die Klassenlehrkräfte und wird von der Stufenleitung an die Eltern postalisch bestätigt.
Beurlaubte Schülerinnen und Schüler sollen die im Unterricht verwendeten Unterlagen erhalten und bearbeiten diese eigenständig. Wir empfehlen die Kommunikation der Unterlagen zum Beispiel über das Buddy-Prinzip (ein Mitschüler sammelt die Unterlagen) oder über den Klassenordner auf IServ.
Hannes Boyke