Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberichtigte, liebe Schüler und Schülerinnen,

als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schüler*innen ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt. Das Selbsttestangebot ist damit ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Coronapandemie und für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb bis zu den Osterferien. Da die Teilnahme an den Selbsttests auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Nicht-Teilnahme von Schüler*innen keine Konsequenzen.
Gerne möchten wir Ihnen heute Informationen und die weiteren Rahmenbedingungen sowie Vorlagen zukommen lassen:

1) Informationen zum Selbsttest
Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schüler*innen. Das bedeutet, dass man sich selbst eine Probe entnimmt (Abstrich im vorderen Nasenbereich) und diese direkt vor Ort auswertet. Dabei werden die Schüler*innen von einem Testteam der Schule angeleitet und begleitet.
Ein Anwendungsvideo des Selbsttests finden Sie auf der Seite des Herstellers.

2) Einverständnis- und Einwilligungserklärung zum freiwilligen Testen
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Volljährige Schüler*innen müssen nur die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen. Das entsprechende Formular finden sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite.

Bitte beachten Sie:
Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an unserer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden können. Insofern bitten wir Sie, weiterhin darauf zu achten, dass auch bei negativen Testergebnissen die Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigt werden.

Umgang mit einem positiven Testergebnis

  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-Erkrankung. Es wird schulintern als Verdachtsfall eingestuft.
  • Die betroffene Person wird unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert.
  • Die Aufsichtsperson informiert die Eltern über ein positives Testergebnis. Das weitere Vorgehen wird dann mit Ihnen besprochen.

Mit freundlichen Grüßen
E. Reese (Stv. Schulleitung) und S. Thomsen (päd. Koordination)

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