1. Unterricht und Unterrichtsräume

1.1 Zwanzig Minuten vor Unterrichtsbeginn, ab 7.30 Uhr, können die Klassenräume
betreten werden.

1.2 Zu allen Unterrichtsstunden erscheinen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte
pünktlich. Wenn die Lehrerin/der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht
gekommen ist, melden dies die Klassensprecher bzw. Klassensprecherinnen der Schulleitung oder
im Sekretariat.

1.3 Handies, MP3-Player und vergleichbare Geräte müssen während der Unterrichtszeit (nach
dem ersten Klingeln) ausgeschaltet sein. Sie dürfen sich nicht auf dem Arbeitsplatz
befinden. Das Filmen oder Fotografieren von Personen ohne ihre Einwilligung ist verboten.
Das Hören von Musik in den Pausen und während der Mittagsfreizeit ist nur in moderater
Lautstärke erlaubt. In der Mensa ist die Benutzung aller elektronischen Geräte nicht
erlaubt.

1.4 Alle Fachräume und die Sporthalle bleiben außerhalb des Unterrichts grundsätzlich
verschlossen. Sie werden nur in Begleitung der Lehrkräfte betreten. Für Mittagsfreizeiten
und Neigungsgruppen gelten dieselben Grundsätze.

1.5 Die Unterrichtsräume sollen stets sauber, gelüftet und aufgeräumt sein. Jede Klasse und jeder
Kurs sorgt für die Reinigung und Belüftung des benutzten Raumes und für die Schonung des
Inventars. Die Ordnungsdienste sind im Klassenbuch festzuhalten. Besonders in den
Mittagspausen werden die Schülerinnen und Schüler von den Aufsichtslehrkräften an ihre Pflichten
erinnert.

1.6 Nach Unterrichtsschluss außer montags werden die Stühle hochgestellt, die Tafel gewischt und die
Fenster geschlossen.

1.7 Unterrichtsräume, überdachte Gänge und das Foyer sind zu allen Zeiten Ruhezonen.

2. Pausen und Freizeit

2.1 In den großen Pausen, außer bei starkem Regen, müssen von den 5. bis 9. Jahrgängen die
Klassen- u. Fachräume, der 1. Stock des Kassler Baus, der 2. Stock des Verwaltungsgebäudes und
der Anbau bis jeweils zur Doppeltür auf jeder Seite verlassen werden.

2.2 Bewegung kann man sich draußen auf dem Schulgelände verschaffen. Die Pausenbereiche sowie die Grenzen des Schulgeländes sind dem Plan auf der Rückseite zu entnehmen.

2.3 Spiele auf dem Schulgelände dürfen niemanden gefährden. Besondere Rücksichtnahme ist bei
Schnee und Eis geboten; Schneeball werfen ist nicht gestattet.

2.4 Im Aufsichtsbereich „Hof Süd“ (Aktivzone) sind Ballspiele u. ä. möglich, auf dem Schulhof können Streetball und Tischtennis gespielt werden, nicht aber Fußball.

2.5 Ein Verlassen des Schulgeländes (vorher Pausenbereiches) während des Unterrichtstages ist nur den Schülerinnen und Schülern ab dem 10. Jg. gestattet.

2.6 Der Kiosk ist am Vormittag in den großen Pausen und für Freistunden geöffnet.

2.7 In der Mensa soll in ruhiger und entspannter Atmosphäre gegessen werden können. Den
Anweisungen des Küchenchefs, seines Personals sowie der Aufsichtslehrkräfte ist zu folgen.

2.8 Ebenso gilt es die Benutzungshinweise in der Bücherei und in den Fachräumen zu beachten.

3. Schuleigentum und persönliches Eigentum

3.1 Wenn Schuleigentum (Schulbücher, Stühle, Tische u. ä. m.) beschädigt wird oder verloren geht, muss dies sofort den KlassenlehrerInnen, nötigenfalls dem Hausmeister unter Mitteilung des Namens/des Raumes mitgeteilt werden. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung wird von Seiten der Schule Schadenersatz verlangt.

3.2 Die Schule haftet nicht für Geld und Wertgegenstände, die in der Schule abhanden
gekommen sind.

3.3 Alle Schülerinnen und Schüler, die weiter als 2,5 km von der Schule entfernt wohnen, können mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Fahrräder müssen auf dem Schulgelände abgestellt werden (Versicherungsschutz).

4. Schulgemeinschaft

4.1 Alle beteiligen sich aktiv am Schutz der Umwelt. Mit Energie (elektrisches Licht und
Heizungswärme) ist verantwortungsbewusst und sparsam umzugehen. Die Natur
(Grünanlagen, Schulteich) ist zu schützen. Es gilt der Grundsatz der Müllvermeidung und
der Mülltrennung.

4.2 Damit sich alle in der Schule Beschäftigten wohl fühlen können, sind auch alle für die
Reinhaltung des Schulgeländes und des Schulgebäudes mitverantwortlich. Zusätzlich wird auf dem Schulgelände vom 6. Jg. (Sek I) und 11. Jg. (Sek II) für Sauberkeit gesorgt.

4.3 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe übernehmen in besonderem Maße die Verantwortung für die jüngeren Mitschülerinnen und Mitschüler.

4.4 Alle treten aktiv für eine „Schule ohne Rassismus“ ein. Diese Regeln gelten für alle Personen, die in der Schule tätig sind. Sie dienen als gemeinsame Basis für weitgehende Absprachen in den
Klassen und Kursen.


Die Schulkonferenz, zu gleichen Teilen bestehend aus Mitgliedern der Schülervertretung, Elternvertretung und Lehrkräften, hat am 03.12.2018 beschlossen, dass der Konsum von Energy-Drinks an unserer Schule nicht erlaubt ist.