Lohnt sich die Elternarbeit?

Auf jeden Fall!

Es gehört zu den Aufgaben der Elternbeiräte – im Rahmen ihres Wirkungskreises –

das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen.
das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
Wünsche und Anregungen der Eltern zu Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten,
das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht zu stärken.

Nach dem Schulgesetz hat der Schulelternbeirat aber auch wichtige Zustimmungsrechte. Seiner Zustimmung bedürfen:

die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit
die Entscheidung über die Zahl der unterrichtsfreien Sonnabende
die Einführung des Ganztagsunterrichtes
die Veranstaltung von Schulversuchen an der Schule
die Empfehlung für Ausnahmen von Verbot des Warenverkaufs

Zudem ist der Schulelternbeirat stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz (1/3 Lehrer, 1/3 Schüler und 1/3 Eltern). Die Schulkonferenz berät und beschließt gem. § 92 des SchulG im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hier werden Anträge jeglicher Art, die die Schule betreffen und von allen Gremien eingebracht werden können, demokratisch abgestimmt.

Aus dem Schulelternbeirat heraus werden Vertreter für die Schulkonferenz und verschieden Fachkonferenzen gewählt. Auch an vielen Ausschüssen nehmen Elternvertreter teil.

Durch diese aktive Mitarbeit können Eltern die Schule mitgestalten!

Wenn Sie/Ihr den Kontakt zum Vorstand des Schulelternbeirates wünschen/wünscht, wenden Sie sich/Ihr euch an den Elternvertreter Ihrer/eurer Klasse bzw. an das Sekretariat.

Weitere Informationen über Grundlagen der Elternarbeit finden Sie/Ihr auch unter www.lernnetz-sh.de.

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