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Informationen zum Mittagsfreizeitbereich – Ganztag

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, 

für den Mittagsfreizeitbereich und für die Arbeitsgemeinschaften gilt:

So gebunden wie nötig, so frei wie möglich“!

Ausreichend lange Pausen sind ein wesentlicher Faktor der angemessenen Rhythmisierung der Ganztagsschule, sie werden sogar als „Herzstück“ der Ganztagsschule bezeichnet.

Die Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule hat folgendes Aufsichtsprinzip in den Mittagsfreizeiten: Wir positionieren zur Aufsicht Lehrkräfte an zentralen Knotenpunkten, wo sie einen Überblick über das Geschehen haben. Das Entscheidende ist, dass sich die SchülerInnen beaufsichtigt, aber nicht kontrolliert fühlen. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Die Mittagsfreizeitkräfte übernehmen nach §17 Abs. 3 und §34 Abs. 6 des Schleswig-Holsteinisches Schulgesetzes hierbei die Aufsicht in ihren Mittagsfreizeiten und sind weisungsberechtigt.

Hinweise zum Freizeitplan der Mittagsfreizeiten und AG

Mittagsfreizeiten von 12.20 bis 13.40 Uhr am MO, MI, DO (lange Tage): In dieser Zeit gibt es zahlreiche Angebote von Freizeitkräften, Sozialpädagogen, Künstlern und Musikern, Schüler*Innen und Lehrkräften. Sie dienen an unserer Schule der Freizeiterziehung.

ArbeitsgemeinschaftenAGs liegen außerhalb der Unterrichtszeiten (siehe Plan). Die Teilnahme ist freiwillig. Nach der Anmeldung zu den jeweiligen Gruppen erwarten wir allerdings eine regelmäßige Teilnahme.

Die Mittagsfreizeit wird als eine Phase der Geselligkeit und der Freizeitgestaltung genutzt. In jeder Mittagspause sollen/können die Kinder und Jugendlichen, je nach Klassenstufe, nach oder vor dem Essen in der Mensa an 40-minütigen Angeboten der Mittagsfreizeit teilnehmen. Die Schülerinnen des 5., 6. und 7. Jahrgangs sind verpflichtet, an allen langen Tagen an einer Mittagsfreizeit teilzunehmen. Sie müssen sie sich verbindlich anmelden und teilnehmen.

  • In der Mittagspause gibt es verschiedene Möglichkeiten sich zu beschäftigen oder einfach zu entspannen.

  • In der Mensa kann ab 12.20 Uhr zu Mittag gegessen werden.

  • Im Foyer, im Durchgang zum Kassler-Bau, im Tischtennisbereich, im Lernbüro, in der Küche, in den Technikräumen und auf dem Schulhof finden Aktivitäten statt. Es werden verschiedene Outdoor- und Gesellschaftsspiele zur Ausleihe angeboten. In der Sporthalle findet Turnen, Sportspiele, Einrad- und Hochradfahren statt.

  • Es wird getöpfert, gekocht und gleichzeitig hat die Schulbücherei geöffnet.

Wir bieten die Mittagsfreizeiten in drei Schienen an, um allen Beteiligten eine Teilnahme und eine ausreichende Essenspause sowie Erholung zu ermöglichen. Schülerinnen und Schülern steht deshalb die Schiene I mit Freizeitteilnahme von 12.20 bis 12.55 Uhr mit anschließender Essenspause und Erholung von 13.00 bis 13.40 Uhr bzw. die Schiene II mit der Essenspause und Erholung von 12.20 bis 12.55 Uhr sowie der anschließenden Freizeitteilnahme von 13.00 bis 13.40 Uhr zur Verfügung. In der Schiene III haben die Schülerinnen und Schüler von 12.20 bis 13.40 Uhr ein gebundenes Angebot inklusive gemeinsamer Essenspause. Die Klassenräume der 5., 6. und 7. Klassen stehen als Aufenthaltsräume nicht zur Verfügung und sind abgeschlossen.

Mittagsfreizeiten (auch in der Sporthalle) beginnen und enden zu einer festen Zeit. Das ermöglicht allen Beteiligten ein verlässliches und wertgeschätztes Angebot. 

Im Infozentrum liegt für jedes Mittagsfreizeitangebot eine Mappe mit der Anwesenheitsliste bereit. Die Freizeitkräfte sollen die Listen vor dem Angebot abholen und nach dem Angebot wieder zurücklegen. Dabei ist die geltende Symbolik zu beachten, d.h. fehlende SchülerInnen werden eingetragen. Dies ermöglicht der Freizeitleitung Einblick in Fehlzeiten. Daraus erfolgt dann über ein Formular eine Rückmeldung an die Klassenlehrkräfte, wenn Schülerinnen und Schüler aus unklarem Grund gefehlt haben.

Freizeitbereich/Freizeitleitung:

Um einen besseren Kontakt zwischen Freizeitkräften, Lehrkräften und Schule möglich zu machen, muss es eine intensive Betreuung und Freizeitleitung im Freizeitbereich des Ganztages geben. Diese Aufgabe wird schulisch durch die pädagogische Koordinatorin Frau Thomsen und städtisch durch die Sozialpädagogin Frau Wedemeyer geleistet.

Aufgaben und Verantwortungen:

  1. Planung, Koordinierung und Evaluation des Freizeitbereiches
  2. Einstellungen des notwendigen Personals
  3. MitarbeiterInnenbetreuung
  4. Ausgaben von Materialien und Schlüsseln
  5. Ansprechpartnerinnen bei Problemen mit Schülern und Schülerinnen oder das Angebot betreffend
  6. Materialbedarf und -beschaffung

Die Arbeit des Mittagsfreizeitbereichs und der Arbeitsgemeinschaften ist:

  • Beziehungsarbeit
  • alltagsorientiert
  • präventiv
  • sanktionsfrei, neutral, nicht leistungsorientiert
  • bedürfnisorientiert
  • ganzheitliches Arbeiten (d.h. den/die Schüler/in als Menschen sehen, nicht als Schüler/in)
  • niederschwellig im Zugang

Die Ziele dieser Arbeit sind:

  • SchülerInnen mit Schwierigkeiten innerhalb des Klassenverbandes aufzufangen und die Bereitschaft zur Eingliederung in eine Gruppe zu wecken,
  • Rückzugsmöglichkeit bei akuten Konflikten im geschützten Freizeitbereich anzubieten,
  • Defizite und Konflikte erkennen und Informationen an alle Beteiligten weiterzuleiten,
  • ein Stück Zuhause in der Ganztagsschule bieten,
  • präventiv Konflikten und Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.


Der Freizeitplan des ersten Halbjahres 2017/18 wurde aktualisiert Die SchülerInnen haben sich jetzt verbindlich für die Angebote angemeldet, für die sie sich entschieden haben. Wechseln oder Abmelden ist danach nur noch in seltenen Ausnahmefällen, in Absprache mit der Freizeitleitung, möglich. 
Viele Freizeitangebote sind nur langfristig möglich und bedürfen einer kontinuierlichen Arbeit. Schüler und Schülerinnen, die diese Angebote zuletzt besucht haben und wieder besuchen möchten, können bevorzugt aufgenommen werden. Sollten mehr Interessierte als Plätze in einem Angebot sein, so ist das Auslosen der Plätze das fairste System. Die Verteilung der Plätze in den Freizeitaktivitäten obliegt der pädagogischen Koordinatorin, der Schulsozialpädagogin und den Freizeitmitarbeitern, unter Beratung und Mitsprache durch LehrerInnen und SchülerInnen.

Freizeitpan Schuljahr 2017/18 (Erprobung):

  1. Die Schülerinnen des 5., 6. und 7. Jahrgangs sind verpflichtet, an allen langen Tagen an einer Mittagsfreizeit teilzunehmen.

  2. Die Klassen 8 bis 10 können an AG oder Mittagsfreizeiten teilnehmen.
  3. MFG-Ausweise werden zeitnah erstellt.
  4. Für die Mittagsfreizeiten ist die gewählte Teilnahme verpflichtend, die auf Anwesenheitslisten dokumentiert und am Ende des Halbjahres im Zeugnis testiert wird.
  5. Änderungen und neue Angebote werden im Glaskasten am MFZ-Brett, den Klassenräumen, bei IServ und auf der Homepage mitgeteilt.
  6. Der Ausfall von MFZ und eine Alternative werden im Allgemeinen bis spätestens 11.15 Uhr des Veranstaltungstages am Glaskasten bekannt gegeben.
  7. Bei Unterrichtsausfall ab der 8. Stunde ist die Teilnahme an der MFZ verpflichtend.

Für Fragen und Wünsche zum MFZ-Bereich an der TJG steht Frau Thomsen gern zur Verfügung.

Mittagsfreizeit und AG-Konzept an der TJG Stand 10.10.2017